
Für das Tranportieren von Pferden gibt es viele Vorschriften – aus dem Buch PFERDE SICHER TRANSPORTIEREN.
Pferde sicher transportieren – Vorschrifften zusammengefasst
Gewicht
Das Leergewicht von Pferdeanhängern liegt meist zwischen 600 kg und 1.000 kg. Hänger- und Zugfahrzeuggewicht ergeben das zulässige Gesamtgewicht für Gespanne. Liegt dies unter 3,5 t, darf der Pferdeanhänger mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden. Zu beachten ist in dieser Kategorie, dass das Gesamtgewicht des Pferdeanhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreitet (ausgenommen Allradautos) und dass das Anhängergewicht die Zugkraft des Zugfahrzeugs nicht überschreitet.
Überprüfungen
In Deutschland zugelassene gebremste Anhänger bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht müssen zur Zeit alle zwei Jahre einer amtlichen Prüfung (TÜV-Prüfung) nach §29 StVZO unterzogen werden. Anhänger, die in der Vermietung laufen, müssen einmal jährlich zur amtlichen Überprüfung.
Für andere Länder gelten die dortigen Bestimmungen; in Österreich werden alle Anhänger einmal jährlich einer Überprüfung unterzogen und erhalten dann das so genannte „Pickerl“, eine deutlich sichtbar anzubringende Prüfplakette mit eingestanztem Ablaufdatum. Fahren ohne gültiges Pickerl führt zu drakonischen Strafen und Verlust des Versicherungsschutzes; auch der Prüfbericht der Werkstätte muss mitgeführt werden.
Über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
Über 3,5 t Gesamtgewicht benötigt man den Führerschein der Klasse BE. In dieser Kategorie ist zu beachten, dass das Gesamtgewicht des Pferdeanhängers maximal das 1,5-fache des Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs beträgt, dass das Gespann ein Gewicht von 8,75 t nicht überschreitet und dass Pferdeanhänger über 3,5 t mit einer Druckluftbremse ausgestattet sein müssen.
Tempolimits – Schnellstraßen und Autobahnen
in Deutschland darf man mit Pferdeanhänger auch bis Tempo 100 fahren; Gespanne dürfen auf Schnellstraßen oder Autobahnen generell 80 km/h fahren.
In Deutschland ist Tempo 100 ist aber erlaubt:
- wenn das Zugfahrzeug über ABS ausgestattet ist
- der Pferdeanhänger über eine Auflauf- oder Druckluftbremse verfügt,
- die zulässige Masse des Pferdeanhängers den Faktor 1,1 der Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreitet
- oder die zulässige Masse des Pferdeanhängers den Faktor 1,2 der Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreitet, wenn dieses mit einer Schlingerkupplung o. Ä. versehen ist,
- die Bereifung des Pferdeanhängers nicht über sechs Jahre alt ist und der Geschwindigkeitsklasse L entspricht
- und die amtlich vergebene Plakette „100″ hinten am Pferdeanhänger angebracht ist.
Templimits – sonstige Verkehrswege
Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Pkw mit Anhänger und Lkw bis 3,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger nach wie vor Tempo 80. Für sonstige Kraftfahrzeuge mit Anhänger, wie z. B. Wohnmobile mit Anhänger, gilt 60 km/h.
Mehr dazu in PFERDE SICHER TRANSPORTIEREN von Martin Haller

Stocker-Praxisbuch: Pferde sicher transportieren von Martin Haller
Mit einem speziellen, aber umso wichtigeren Thema der Pferdehaltung beschäftigt sich Pferdeprofi Martin Haller in seinem Buch „Pferde sicher transportieren“.
Sei es, um das Tier zu einem Turnierstart zu bringen, nach dem Verkauf seinem neuen Besitzer zuzustellen oder schlicht und einfach mit ihm eine Tierklinik besuchen zu müssen.Dabei tut sich eine Fülle von Fragen auf. Die Palette beginnt mit der Straßenverkehrsordnung, dem Zugfahrzeug und verschiedenen technischen Details. Im Vordergrund steht aber das Wohl des Tieres selbst:Wie lässt sich das Pferd ohne Angst auf den Anhänger verladen? Wie füttert man während der Fahrt richtig? Für einen stressfreien Transport spielt außerdem die entsprechende angepasste Fahrweise eine wichtige Rolle. Und wenn all diese Schwierigkeiten gemeistert scheinen, gilt es zu guter Letzt das Tier wieder vom Transporter ebenfalls möglichst stressfrei herunterzulocken.
Gesetzliche Bestimmungen zum Pferdetransport in Österreich, Deutschland und der Schweiz ergänzen den Band und machen ihn zum Standardwerk, das in die Bibliothek jedes Pferdebesitzers gehört.
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